Luxemburg (dpa). Der deutsche Fiskus muss einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zufolge Anlegern Steuern zurückerstatten. Das höchste EU-Gericht kippte die bis Ende 2000 in Deutschland praktizierte steuerliche Benachteiligung bei Dividendenzahlungen von Auslandsunternehmen. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) bezifferte den Rückerstattungsanspruch auf bis zu fünf Milliarden Euro. Steuerexperten schätzen die Summe aber deutlich niedriger ein. Ansprüche gebe es nur bei noch offenen Steuerbescheiden aus der Zeit vor 2001.Wirtschaft