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»Schildermobil«
darf nur gerade
in die Parklücke

Gericht ebnet Kompromiss den Weg

Von Gerhard Hülsegge
Bielefeld (WB). Im Streit ums Prägemobil (wir berichteten) scheint eine Lösung in Sicht. Der fahrende Schildermacher Werner Malich darf weiter für seine Dienste gegenüber der Kfz.-Zulassungsstelle an der Große-Kurfürsten-Straße werben, wenn er sein Fahrzeug auf dem Parkplatz Ecke Mindener Straße nicht mehr quer, sondern längs zur Fahrtrichtung platziert.

»Dann wäre es keine Fremdwerbung mehr«, erklärte gestern Stephan Blankemeyer vom Rechtsamt der Stadt Bielefeld gegenüber dem WESTFALEN-BLATT. Vor dem Verwaltungsgericht in Minden hatte man sich jetzt zwar noch nicht nicht auf diesen Kompromiss einigen können. Allerdings ließen die Richter laut Blankemeyer durchblicken, dass sie Malichs Widerspruch gegen die Untersagungsverordnung der Stadt wohl nicht stattgeben werden. Die Entscheidung ergeht schriftlich innerhalb der nächsten drei Wochen.
»Der Bebauungsplan verbietet Fremdwerbung«, hatte Blankemeyer in der mündlichen Verhandlung noch einmal unterstrichen. Nur Aldi und Edeka dürften demnach auch vor der Türe um Kunden werben. Andererseits könne man niemandem verbieten, mit Fahrzeugen, die eine Werbeaufschrift tragen, auf privaten wie öffentlichen Parkplätzen zu parken.
»Die Unterschiede sind sehr fein und letztlich muss im Einzelfall entschieden werden«, meinte Blankemeyer. Einer außergerichtlichen Einigung wollte Malich bislang nicht zustimmen. Dafür hat die Stadt signalisiert, dass sie damit einverstanden wäre, dass sich der 49-jährige Unternehmer ein kleineres Fahrzeug anschafft und fortan auf maximal drei Parkbuchten für seine Dienste, die er inzwischen »stationär« an der Teichstraße anbietet, wirbt. Außerdem müsste das Fahrzeug so aufgestellt sein, dass potenzielle Kunden beim Verlassen der Kfz.-Zulassungsstelle nicht direkt auf Malichs Werbefläche schauen und sie von der Behörde aus nicht mehr einsehbar ist.
Letzteres hatte insbesondere die ortsansässige Konkurrenz erbost. Das eigene rote »Werbemobil«, das sie Malich spontan entgegenstellte, erfüllt nach Ansicht der Stadt nicht den Tatbestand der »Fremdwerbung«, weil es außerhalb des Bebauungsplan-Gebietes platziert wurde. Malich wollte die Mindener Verhandlung gestern nicht kommentieren. Um seine preisgünstigen Schilder zu prägen und an den Mann zu bringen, setzt er bislang noch Fahrradkuriere zwischen Parkplatz und Teichstraße ein. Laut Blankemeyer hält Malich inzwischen Ausschau nach einer anderen Präge-Lokalität nahe seines Werbemobils. Man halte Kontakt wegen eines möglichen Bauantrages. Schließlich müssten vorher anderweitig genutzte Räume dann umgewidmet werden.

Artikel vom 06.03.2007