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VW: Ex-Betriebrat
droht Gefängnisstrafe

Anwälte lehnen Kungelei wie bei Hartz ab


Braunschweig (dpa). In der VW-Affäre um Schmiergelder und Lustreisen auf Firmenkosten droht dem einst mächtigen früheren Betriebsratschef Klaus Volkert der Gang ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig klagte Volkert wegen Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen an.
Ein Sprecher der Behörde vermutete gestern, im Falle Volkerts dürfte es schwierig werden, noch zu einer Bewährungsstrafe zu kommen. Der ebenfalls angeklagte frühere VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer dagegen habe eine größere Chance auf eine Bewährungsstrafe. Gebauer wird Untreue in 40 Fällen sowie in einem Fall Anstiftung zum Betrug zur Last gelegt.
Volkert droht nach Justizangaben theoretisch eine Strafe von bis zu zehn Jahren, Gebauer eine Strafe von bis zu fünf Jahren. Mit einer Verhandlung gegen Volkert und Gebauer sei frühestens im Sommer zu rechnen, hieß es.
Der Anwalt Volkerts erteilte einem möglichen Deal mit der Staatsanwaltschaft wie beim Prozess gegen den früheren Personalvorstand Peter Hartz eine Absage. »Es wird keinen Schmusekurs geben. Wir werden nicht zu Allem und Jedem Ja und Amen sagen«, sagte der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn. Im Fall Volkert liege aus seiner Sicht keine Untreue vor. Die Sonderzahlungen seien nicht zum Nachteil von VW geschehen. Der frühere VW-Personalmanager Gebauer, der für die Betreuung Volkerts zuständig war, soll sich in 40 Fällen gemeinschaftlich mit Hartz der Untreue schuldig gemacht haben.

Artikel vom 06.03.2007