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Was Pendler tun können

Der Vizepräsident der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe, Volker Kaiser, empfiehlt:- Wer bereits einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat, sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Eine Neueintragung für das Jahr 2007 ist bis zum 30. November möglich. - Wer erst Anfang 2008 Fahrtkosten aus 2007 geltend macht, kann gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen.- Voraussichtlich wird die Finanzverwaltung alle betreffenden Steuerbescheide für 2007 für vorläufig erklären, um eine Flut von Einsprüchen zu verhindern.

Artikel vom 06.03.2007