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kommentare
Sexualstraftäter-Datei

Ein richtiger Vorstoß


Auch eine Woche nach der Festnahme des mutmaßlichen Mörders des neunjährigen Mitja hält die Diskussion darüber an, wie man die Bevölkerung besser vor aus der Haft entlassenen Sexualstraftätern schützen kann. Es ist wohl unstrittig, dass in Zukunft verlässlich verhindert werden muss, dass ein Täter wie im Fall Mitja nach seiner Haftentlassung in einem Schulzoo arbeiten kann. Es muss in einem solchen Fall sichergestellt sein, dass Justiz und Polizeibehörden so etwas auch durch Informationen aus einem zentralen Register verhindern können.
Deshalb zielt der Vorstoß aus Niedersachseni für eine bundesweite Datei in die richtige Richtung, um entlassene Sexualstraftäter besser überwachen zu können. Auch eine straffere Anwendung der Sicherungsverwahrung, wie sie der Chef der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, fordert, gehört in die Reihe der Überlegungen.
Nicht hilfreich ist dagegen der Vorschlag aus Sachsen, Namen von aus der Haft entlassenen Sexualstraftätern zu veröffentlichen. Erstens würde ein solches Vorhaben schon aus verfassungsrechtlichen Gründen scheitern. Und zudem sollte man den Pranger, der aus guten Gründen abgeschafft wurde, nicht wieder einführen. Friedhelm Peiter

Artikel vom 08.03.2007