Karlsruhe (dpa). Beamte in Großstädten müssen nicht besser bezahlt werden als ihre Kollegen auf dem Land. Das Bundesverfassungsgericht lehnt eine »Ballungsraumzulage« in Großstädten ab. Die Klage eines Münchner Polizisten hatte damit keinen Erfolg. Er hatte geltend gemacht, dass er sich in München für sein Einkommen sehr viel weniger leisten könne als in seiner Heimat im Raum Bayreuth. Laut Urteil steht es dem Gesetzgeber zwar frei, je nach örtlichem Preisniveau Abstufungen bei der Besoldung vorzunehmen. Eine Pflicht dazu bestehe nicht. Es sei jedoch Aufgabe des Gesetzgebers zu beobachten, ob sich der Unterschied bei den Lebenshaltungskosten zwischen Stadt und Land vertiefet und ein Ausgleich nötig werden könnte. Az: 2 BvR 556/04 vom 6. 3. 2007