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Rauchverbot


Auch im Bundestag soll ein strenges Rauchverbot gelten. Darauf haben sich die Geschäftsführer der Fraktionen verständigt. Es dürfe für das Parlament keine Sonderrechte geben, erklärte der Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Olaf Scholz. Der Ältestenrat des Bundestags wird einen entsprechenden Beschluss fassen. Im Nichtraucherschutz-Antrag der Bundesregierung für öffentliche Gebäude war der Bundestag zunächst mit der Begründung ausgenommen worden, darüber müssten die Abgeordneten entscheiden.

Artikel vom 08.03.2007