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Künftig auch die Grundschule frei wählen

Eltern müssen sich nicht mehr an Bezirksgrenzen halten - Stadt legt Jahrgangsstärken fest


Von Michael Schläger
Bielefeld (WB). Im November werden die Erstklässler für das Schuljahr 2008/2009 angemeldet. Erstmals können ihre Eltern die Grundschule frei wählen, sind nicht mehr an Schulbezirksgrenzen gebunden.
Sie haben aber den Anspruch, dass ihr Kind in die der Wohnung nächstgelegenen Grundschule eingeschult wird. So regelt es das neue Schulgesetz. Allerdings: der Anspruch gilt nur im Rahmen der von der Stadt Bielefeld festgelegten Aufnahmekapazität. Gestern beschäftigte sich der Schulausschuss des Rates deshalb mit einer Liste, in der die Jahrgangsstärken der 47 städtischen Grundschulen festgelegt werden sollen.
Um die »nächstgelegene Grundschule« herauszufinden, treibt die Verwaltung erheblichen Aufwand. »Mit Hilfe des Vermessungs- und Katasteramtes und eines Navigationsdatenanbieters ermitteln wir derzeit für alle 60 000 Wohnadressen in Bielefeld die am nächsten gelegene Schule«, erläutert Georg Müller, Leiter des städtischen Schulamtes. Eine einmalige Aktion, da sich Wohnadressen und Schulstandorte kaum ändern.
Bisher sind die Schulbezirke nach Straßen klar festgelegt. Nur im Ausnahmefall konnten Eltern eine andere Grundschule wählen. So kam es vor, dass ein I-Männchen in einer bestimmten Grundschule eingeschult werden musste, obwohl die »nächstgelegene« gleich um die Ecke lag. Dazwischen lag eben die »Schulbezirksgrenze«.
Künftig hat der Erstklässler einen Anspruch darauf, in der Nachbarschaft zu bleiben. Bei der Anmeldung gilt: Kommen nicht genug Kinder aus dem unmittelbaren Umfeld zusammen, kann die Schule darüber hinaus Kinder aufnehmen. Dabei werden Kriterien wie Schulweglänge, der Anteil von Mädchen und Jungen in den Eingangsklassen oder der Anteil von Migrantenkinder berücksichtigt.
Es kann aber auch vorkommen, dass mehr Kinder aus der unmittelbaren Nachbarschaft zu einer bestimmten Grundschule wollen, als Plätze vorhanden sind. »Dann muss auf umliegende Schulen umverteilt werden«, erläutert Müller.
Beiden Fällen soll möglichst dadurch vorgebeugt werden, dass die Stadt die Möglichkeit erhält, unter Berücksichtigung der vorhandenen Raumreserve die Aufnahmekapazität einer Grundschule zeitweise zu ändern. Dabei wird davon ausgegangen, dass in Bielefeld bis zu 138 Eingangsklassen gebildet werden. Dann bliebe eine Raumreserve von 42 Klassenzimmern, die nach örtlichem Bedarf genutzt werden könnte. Dabei müsse auch darauf geachtet werden, dass die Klassenstärken in etwa gleich blieben, meint Müller. Es dürfe nicht sein, dass in einer Innenstadtschule womöglich über 30 Schüler in einer Klasse seien, in einer am Stadtrand nur noch 18.

Artikel vom 07.03.2007