Münster (dpa). Lebensmittelketten müssen für zum Verkauf bestimmte und verpackte Radios und Fernseher keine Rundfunkgebühren zahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster und für NRW und wies damit mehrere Berufungen des Westdeutschen Rundfunks zurück. Die Rundfunkanstalt hatte von den Firmen Aldi, Kaisers/Tengelmann und Plus für jeweils ein Radio Rundfunkgebühren von monatlich 5,32 Euro erhoben. AZ: 19 A 377/06, 19 A 378/06, 19 A 379/06