Minden (WB). Ein Pole ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, für seinen Sohn, der im Kreis Gütersloh zur Schule geht, polnischen Sprachunterricht durchzusetzen. Die Mindener Verwaltungsrichter wiesen die Klage aus formalen Gründen ab: Da die Eltern geschieden seien und die Mutter das alleinige Sorgerecht habe, stehe dem Vater nicht das Recht zu, sich in schulische Belange einzumischen. Az.: 2 K 2135/06