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Ärztin sperrt ihre
Haushaltshilfe ein


Bonn (dpa). Eine Ärztin (63), die ihre Haushaltshilfe im Bad eingesperrt hatte, ist wegen Freiheitsberaubung zu 6600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Ärztin glaubte, von der Haushaltshilfe (42) bestohlen worden zu sein. Sie sperrte die Frau ein und durchsuchte deren Zimmer - vergeblich. Die 42-Jährige alarmierte per Handy ihren Sohn. Als die Ärztin seine Mutter nicht freilassen wollte, rief der Mann die Polizei.

Artikel vom 03.03.2007