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Sozialgericht gibt
Studenten Recht


Dortmund (dpa). Studenten dürfen auch mit mehr als 30 Jahren noch der günstigeren Krankenversicherung der Studenten angehören, wenn sie zum Beispiel ihr Abitur erst nach mehrjähriger Berufstätigkeit auf dem zweiten Bildungsweg erreicht haben. Das hat das Sozialgericht Dortmund jetzt im Fall eines 31 Jahre alten Studenten aus Gelsenkirchen entschieden.Az.: S 40 KR 179/05

Artikel vom 03.03.2007