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Leberwurst gefährdet Flugsicherheit


Von Anna Herbst
Paderborn (WB). Die im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Beschränkungen für das Handgepäck in Flugzeugen gehen viel weiter, als es viele Passagiere wissen. »Auch Leberwurst, Nutella und Honig sind Flüssigkeiten im Sinne der EU-Regelung«, sagte Rolf Horstschäfer, Prokurist des OWL-Flughafens Paderborn, am Freitag dieser Zeitung. Wer also auch im Flugzeug nicht auf solche Lebensmittel verzichten wolle, müsse sich auf maximal 100 Milliliter beschränken und den Gaumenschmaus in einem durchsichtigen Plastikbeutel verpacken. Im Falle der Leberwurst sei es auch unerheblich, ob sie im Glas oder am Stück mitgebracht werde.
Doch auch Shampoo oder Zahnpasta finden die Kontrolleure des Paderborner Flughafens noch immer im Handgepäck. Die beschlagnahmten Behältnisse füllen nach Angaben Horstschäfers durchschnittlich zwei bis drei Körbe pro Tag und müssen durch den Flughafen entsorgt werden.
Flugpassagiere müssen sich zudem auf weitere Einschränkungen einstellen. So will die EU-Kommission die Abmessungen des Handgepäcks auf höchstens 56 mal 45 mal 25 Zentimeter beschränken. Horstschäfer: »Wo ist da der Sicherheitsgewinn? Wer etwas verstecken will, kann das auch im kleineren Handgepäck tun.«

Artikel vom 03.03.2007