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Verfahren gegen
Anwalt eingestellt

Jurist wegen Geldwäsche vor Gericht


Bielefeld (hz). Mit dem sprichwörtlichen »blauen Auge« ist der Bielefelder Rechtsanwalt Uwe F. (46) vor dem Landgericht davongekommen. Die 6. Kleine Strafkammer hat am Freitag im Berufungsverfahren den Strafprozess gegen den Juristen gegen 5000 Euro Geldauflage eingestellt.
Noch im September vergangenen Jahres hatte es in der ersten Instanz für Uwe F. ganz anders ausgesehen: Da war der Anwalt vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Geldwäsche zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Wäre diese Entscheidung vom Landgericht bestätigt worden, hätte das vermutlich standesrechtliche Konsequenzen für den 46-Jährigen gehabt.
Dass sich mit Uwe F. ausgerechnet ein Jurist vor Gericht verantworten musste, liegt an einem Fall, über den ganz Deutschland den Kopf geschüttelt hatte. Gemeinsam mit Komplizin Birgit K. (41) hatte der Gärtner Heinrich J. vor sechs Jahren zwei Unfallversicherungen um 815 509 Euro betrogen. Damit die Assekuranzen nach entstandenen Verletzungen brav zahlten, hatte sich der Gärtner unter anderem auf die Straße gelegt und sich freiwillig mit einem Auto überrrollen lassen.
Der Bielefelder Anwalt Uwe F. soll anschließend vom Betrug erfahren haben. Trotzdem zeigte er die Tat nicht an, sondern verwahrte für seine Mandantin Birgit K. unter anderem 215 700 Euro aus der Beute und genehmigte sich vom ergaunerten Geld ein Honorar von 34 101,78 Euro. Dass die Sache schließlich aufflog, hatte an der zu mittlerweile acht Jahren Haft verurteilten 41-Jährigen gelegen. Birgit K. wandte sich an den ehemaligen Kanzleipartner von Uwe F. und warf ihrem früheren Rechtsanwalt unter anderem Gebührenüberhöhung vor.
Dass das Strafverfahren gegen Uwe F. am gestrigen Freitag trotzdem von der 6. Kleinen Strafkammer eingestellt und damit das Urteil aus der 1. Instanz gekippt worden ist, lag zum einen am weitgehenden Geständnis des Juristen. Zum anderen konnte Oberstaatsanwalt Rainer Kahnert dem 46-Jährigen vorsätzliche Geldwäsche nicht mehr nachweisen - die Hauptbelastungszeugen Birgit K. und Heinrich J. hatten vor Gericht überraschend Gedächtnislücken und verwickelten sich bei ihren Aussagen in Widersprüche.
So muss der Anwalt jetzt 5000 Euro an die Landeskasse zahlen und den Versicherungen sein zu Unrecht eingestrichenes Honorar von 34 101,78 Euro zurückerstatten. Alle Prozessbeteiligten waren sich letztlich einig, dass Uwe F. nur leichtfertig und fahrlässig gehandelt habe.

Artikel vom 03.03.2007