Berlin (dpa). Die Bundesregierung entlastet den Mittelstand von weiteren bürokratischen Pflichten. Das zweite Mittelstands-Entlastungsgesetz sieht 17 Maßnahmen vor, die zu jährlichen Einsparungen von 60 Millionen Euro führen sollen. Existenzgründer werden in den ersten drei Jahren von statistischen Meldepflichten befreit. Wichtigster Posten ist der Wegfall von hunderttausenden Auskunftsanträgen im Gewerberegister.