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Helmholtz-Überfall: fünf Tatverdächtige

Ermittlungen zum Fall sind abgeschlossen

Bielefeld (hz). Nicht, wie bislang bekannt, vier, sondern fünf Jugendliche waren in den Überfall auf den Sportunterricht der Klasse 11c des Helmholtz-Gymnasiums verwickelt.
Im Rahmen der Ermittlungen, bestätigte gestern Polizeisprecher Michael Waldhecker, sei ein weiterer 17-Jähriger von den Fahndern des Kriminalkommissariates 12 ins Visier genommen worden. Dieser fünfte Verdächtige sei ebenfalls Helmholtz-Gymnasiast und Schüler der überfallenen Klasse.
Wie mehrfach berichtet, waren am frühen Abend des 6. Februar zwei maskierte und mit einer Pistole bewaffnete 16 und 17 Jahre alte Räuber in die große Sporthalle gestürmt. 26 Schüler und eine Lehramts-Referendarin (26) des Gymnasiums an der Ravensberger Straße waren bedroht und als Geiseln genommen worden.
Doch der Plan der Jung-Kriminellen, Bargeld, Mobiltelefone und MP3-Spieler zu erbeuten, scheiterte. Mehrere der Elftklässler hatten sich auf die Maskenmänner gestürzt und einen Täter überwältigt. Der zweite konnte zunächst flüchten, wurde aber wenig später von der Polizei gefasst.
Die maskierten und bewaffneten Räuber besuchen nicht das Helmholtz-Gymnasium. Unter den überfallenen Schülern der Klasse 11c gab es den Ermittlungen zufolge aber drei Mitwisser beziehungsweise Komplizen. Als Initiator der Tat gilt ein 17-jähriger Gymnasiast. Dieser Jugendliche hat wie ein 16-Jähriger das Helmholtz-Gymnasium mittlerweile freiwillig verlassen. Beide besuchen nun andere Bielefelder Schulen.
Der Verdächtige Nummer 5 besucht nach wie vor das Helmholtz-Gymnasium. Polizeiangaben zufolge war er am Überfall nicht direkt beteiligt, soll aber von der geplanten Tat gewusst haben.
Polizeisprecher Waldhecker bestätigte außerdem, dass seit gestern die Ermittlungen in Sachen Helmholtz-Gymnasium abgeschlossen seien. Neben den mutmaßlichen Tätern seien elf überfallene Schüler als Zeugen vernommen worden. Die Akten würden jetzt der Staatsanwaltschaft übergeben. Die muss dann prüfen, ob Anklage zu einem Jugendgericht wegen schwerer räuberischer Erpressung (Überfall) und erpresserischem Menschenraubes (Geiselnahme der Schüler in der Turnhalle) erhoben werde.

Artikel vom 01.03.2007