01.03.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Unfalltod
eines Kindes

Erzieherin angeklagt


Marburg (dpa). Fünf Monate nach dem Unfalltod eines Vierjährigen auf einem Kindergartenspielplatz in Marburg (Hessen) hat die Staatsanwaltschaft gegen eine Erzieherin Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Die 45-Jährige war die Betreuerin der »Bärengruppe«, zu der der Junge gehörte. Gegen eine weitere Erzieherin wurden den Angaben zufolge die Ermittlungen eingestellt, weil sich keine Anhaltspunkte für ein vorwerfbares Tun während ihrer Aufsicht ergeben hatten.
Der Junge hatte sich Ende September beim Rutschen mit einem Springseil erwürgt, das er sich um den Hals gelegt hatte. Ein Seilende hatte sich im Gestänge einer Rutsche verfangen und so zum Tod des Kindes geführt. Eine Obduktion hatte ergeben, dass vom Beginn des Würgens bis zum Tod des Jungen bis zu fünf Minuten vergangen sein können.
Zwei drei und fünf Jahre alte Mädchen hatten den leblosen Körper des Jungen entdeckt. Der Vierjährige hatte zusammen mit etwa 30 anderen Kindern - unter der Aufsicht der Erzieherinnen - auf dem umzäunten Spielplatz des Kindergartens gespielt.

Artikel vom 01.03.2007