Zum 1. März tritt die Verordnung zur Feinstaubplakette in Kraft. Kennzeichnungspflichtig sind Pkw und Transporter. Eingeteilt ist die Regelung in Anlehnung an die Euro-Schadstoffklassen I bis IV. Die Schadstoffgruppe I mit Dieseln vor Euro I und Benzinern vor Euro I bekommen gar keine Plakette. Für die Euro-Klasse II oder Euro-I-Diesel mit Filternachrüstung gibt es die rote Plakette (2) der Schadstoffklasse II. In der Schadstoffklasse III erfasst sind die Dieselfahrzeuge der Abgasstufe Euro III sowie Euro II-Autos mit einer Partikelfilter-Nachrüstung (gelbe Plakette 3) In der Schadstoffklasse IV werden die Diesel in Euro-IV erfasst, aber auch Euro III-Diesel mit Filternachrüstung und auch Euro IV- oder Euro V-Diesel mit Filteroder Nachrüstung. Ebenfalls die grüne Plakette (4) erhalten Benziner, die die Abgasstufen I bis IV einhalten.