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Karlsruhe bestätigt
das Privileg der Ehe


Karlsruhe (dpa). Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben weiter keinen Anspruch auf Krankenkassenleistungen für künstliche Befruchtungen. Die Privilegierung verheirateter Paare, die in solchen Fällen 50 Prozent von der gesetzlichen Kasse ersetzt bekommen, ist laut Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar, weil die Ehe ein besserer Garant für eine stabile Beziehung sei. Mit dem Urteil lehnte das Gericht die Forderung von 1400 Euro eines unverheirateten Paares ab.

Artikel vom 01.03.2007