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Einschnitte bei Mitbestimmung

Landesregierung beschließt Änderungen im Landespersonalgesetz


Düsseldorf (dpa). Die Mitbestimmungsrechte von Personalräten im öffentlichen Dienst sollen in Nordrhein-Westfalen eingeschränkt werden. Die Landesregierung hat die Änderung des Landespersonal-Vertretungsgesetzes (LPVG) beschlossen. »Damit werden schnellere organisatorische und personelle Entscheidungen möglich«, sagte Innenminister Ingo Wolf (FDP). Das Gesetz soll unter anderem Versetzungen und Stellenabbau erleichtern.
»Umsetzungen für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten innerhalb einer Behörde sind künftig ohne Beteiligung des Personalrats möglich«, sagte Wolf. Damit passe NRW seine Regelungen an das Bundesrecht an. Bei Versetzungen in andere Behörden blieben die Mitbestimmungsrechte dagegen erhalten. Die Landesregierung will mit einem zentralen Personaleinsatzmanagement den Abbau von 12 000 Stellen in der Verwaltung beschleunigen. Die dafür nötigen Versetzungen sollten später in einem separaten Gesetz geregelt werden. Das neue LPVG sieht etwas weniger Freistellungen für Personalratsmitglieder vor. Dies soll dazu führen, dass 160 von derzeit 500 freigestellten Lehrern wieder unterrichten.

Artikel vom 01.03.2007