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Gericht stärkt die Pressefreiheit

Durchsuchung bei der Zeitschrift »Cicero« war rechtswidrig


Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Pressefreiheit in einem Grundsatzurteil wesentlich gestärkt. Eine Razzia der Polizei bei der Zeitschrift »Cicero« im September 2005 war nach einer Entscheidung des Karlsruher Gerichts rechtswidrig. Durchsuchung- und Beschlagnahme sind nach dem Urteil des Ersten Senats verfassungswidrig, wenn sie allein dem Zweck dienen, die »undichte Stelle« etwa in einer Behörde zu finden, über die vertrauliche Informationen an die Presse gelangt sind. Die Bundesregierung kündigte nach der Urteilsverkündung an, die Regeln zum Schutz von Informanten der Medien den Karlsruher Vorgaben anzupassen.
Nach den Worten der Richter sind Journalisten, die vertrauliche Informationen publizieren, zwar nicht von einer Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen ausgenommen. Allein die Veröffentlichung eines Geheimdokuments rechtfertige weder die Durchsuchung von Redaktionsräumen oder Wohnungen noch die Beschlagnahme von Unterlagen. Andernfalls hätten es Staatsanwälte in der Hand, den verfassungsrechtlich garantierten Informantenschutz zu unterlaufen, indem sie eigens zu diesem Zweck Ermittlungen gegen Journalisten einleiteten.Az.: 1 BvR 538/06

Artikel vom 28.02.2007