Mitglieder einer gesetzlichen Kasse und deren mitversicherte Angehörige können anstelle der Behandlung über die Versichertenkarte die Kostenerstattung wählen. Vorteil: Sie werden wie Privatpatienten behandelt. Nachteil: Arzthonorare und Medikamente müssen zunächst aus eigener Tasche bezahlt werden. Die privaten Behandlungskosten variieren stark. In der Regel bleibt den Kassenpatienten eine erhebliche Eigenbelastung. Bisher können gesetzlich Versicherte nur zwischen einer generellen Kostenerstattung oder der Behandlung »auf Karte« entscheiden. Mit der Gesundheitsreform werden auch Einzelabrechnungen möglich.