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Ullrichs Blutbeutel werden ausgeliefert

»Juristische Nebelkerzen« helfen Radprofi nicht

Berlin (dpa). Jan Ullrich will nach langem Schweigen heute seine Zukunftspläne erläutern.

Seine jüngste Vergangenheit versuchen weiter Juristen zu klären. Nach Berichten der Madrider Zeitung »El Pais« ist der Weg für einen möglichen DNA-Abgleich mit Ullrich zugerechnetem Blut aus dem Besitz des Mediziners Eufemiano Fuentes jetzt frei. Der Nationale Gerichtshof hat einen Einspruch der Anwälte Ullrichs abgelehnt.
Der des Dopings verdächtigte Radprofi, über dessen bevorstehenden Rücktritt gemutmaßt wird, hatte bereits zum Jahresende in Spanien Einspruch gegen ein Rechtshilfeersuchen der deutschen Justiz erheben lassen. Genauso waren seine Anwälte verfahren, um die Weitergabe einer Speichelprobe der Schweizer Behörden zu blockieren, die Ullrich im Vorjahr nach an einer Hausdurchsuchung abgeben musste. Mit der Abgabe der Probe wollte er Aufklärungs-Bereitschaft signalisieren.
»Juristische Nebelkerzen« nannte das Jörg Schindler von der Staatsanwaltschaft Bonn, die im Betrugsfall gegen den Olympiasieger von Sydney zum Nachteil seines früheren Arbeitgebers T-Mobile ermittelt. Der geplante Abgleich der DNA sei laut Schindler ein »entscheidendes Glied der Indizienkette«. Die Staatsanwaltschaft machte deutlich, dass die Ermittlungen durch den möglichen Rücktritt Ullrichs, der die Presse für heute in ein Hamburger Hotel geladen hat, nicht tangiert seien. Für die Medienvertreter sind dort keine Fragen zugelassen. Am Abend allerdings wird Ullrich Gast in der ARD-Talkshow Beckmann (22.45 Uhr) sein, um »erstmals im Fernsehen Stellung zu den Anschuldigungen« zu nehmen.
Die Anwälte Ullrichs hatten Einspruch gegen die Weitergabe der Blutbeutel erhoben, weil dies die Grundrechte ihres Mandanten verletzen würde. Der Nationale Gerichtshof entschied aber, dass die Proben nach Deutschland geschickt werden dürfen. Er verwies auf die europäischen Rechtshilfe-Abkommen.

Artikel vom 26.02.2007