06.04.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Orte der FriedenspflichtAls unsere Vorfahren ihre gemeinschaftlichen Probleme noch ohne Amtsgericht regeln mussten, wählten sie unter freiem Himmel Plätze aus, die von weit her zu sehen waren: Markante Hügel, Felsen oder Bäume machten den so genannten Thingplatz, an dem auch kultische Handlungen vollzogen wurden, zu einem heiligen Ort der Friedenspflicht. In ihrem Buch stellt Anette Lenzing 80 solcher Versammlungsplätze in ganz Deutschland ausführlich vor, darunter auch die Externsteine bei Horn-Bad Meinberg.
Anette Lenzing: »Gerichtslinden und Thingplätze in Deutschland«, Verlag Die Blauen Bücher, 24,80 Euro.

Artikel vom 06.04.2007