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Zechkumpanen
erschlagen

Täter droht Sicherheitsverwahrung

Bielefeld (WB/uko). 1985 quälte und misshandelte er eine Frau, 1996 erschlug er schwer alkoholisiert einen Zechkumpanen: Jetzt soll der Bielefelder Jürgen W. (61) nachträglich in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden. Das Landgericht Bielefeld will den Fall von Montag an verhandeln.

Das Landgericht Bielefeld bezeichnete den Mann 2002 als »erfahrenen Säufer«, der »nicht therapierbar« sei. Weil Jürgen W. seinerzeit unter Einfluss von vier Promille Blutalkohol in einer Obdachlosenunterkunft einen Mitbewohner halbtot geprügelt hatte, verhängten die Richter zwei Jahre und neun Monate Haft, ordneten die Sicherungsverwahrung an.
Dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erschien die Maßregel zu hart. Das Landgericht Bielefeld musste erneut gegen W. verhandeln, ordnete nun im Jahr 2004 notgedrungen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Diese Maßregel indes beurteilte eine Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Paderborn vor wenigen Monaten als »erledigt«. Jürgen W. sei »nicht therapierfähig«, lautete nach Expertenmeinung nun auch die Entscheidung der Paderborner Richter.
Nichts anderes hatte das Landgericht Bielefeld schon mit seinem Urteil im Dezember 2002 entschieden. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld den Fall erneut einer Bielefelder Strafkammer vorgelegt, um ein Ziel zu erreichen: Über den unverbesserlichen Alkoholiker Jürgen W. soll die Sicherungsverwahrung, das schärfste Schwert des deutschen Strafrechts verhängt werden. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung für Gewohnheitskriminelle oder notorische Gewaltverbrecher ist nichts Ungewöhnliches. Die nachträgliche Anordnung der Maßregel ist neu im Strafgesetzbuch verankert, ist von hiesigen Gerichten noch nie verhängt worden.
1997 war der Mann zu acht Jahren Haft verurteilt worden, weil er eine Frau im Alkoholrausch eingesperrt und auf unvorstellbare Weise gequält und verletzt hatte. Nach Verbüßung der Haft dauerte es nicht lange bis zu seinem ersten Tötungsdelikt: Im Verlauf einer Zecherei erschlug Jürgen W. am Karfreitag 1996 einen 51-jährigen Mann in Bielefeld mit mehrere Hieben einer Eisenstange. Jürgen W. hatte vier Promille Blutalkohol. Urteil: Vier Jahre und neun Monate Haft wegen eines vorsätzlichen Vollrausches.
Besonders makaber: Um den Toten zu »entsorgen« fuhr Jürgen W. gemeinsam mit einem Freund die Leiche in einer Mülltonne durch Bielefeld. Danach wurde der leblose Körper auf einer Industriebrache deponiert.

Artikel vom 23.02.2007