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Stieftochter zehn Jahre missbraucht

48-jähriger Bielefelder seit gestern vor Gericht - Aussage verweigert

Bielefeld/Schloß Holte-Stukenbrock (uko). Unfassbare Verbrechen soll ein Bielefelder über zehn Jahre hinweg an seiner Stieftochter in Schloß Holte-Stukenbrock begangen haben: Der 48-jährige Dirk G. steht seit Donnerstag wegen sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung, Körperverletzung und Bedrohung vor dem Bielefelder Landgericht.

Der Vorsitzende der 3. Strafkammer, Reinhard Kollmeyer, machte dem Angeklagten gestern zu Prozessauftakt unmissverständlich klar, dass nach Aktenlage eine drakonische Freiheitsstrafe möglich sei. Auch die Verhängung der Sicherungsverwahrung sei in diesem Fall denkbar. Dirk G. machte trotzdem von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch. Danach verhandelte das Gericht in nichtöffentlicher Sitzung, weil das Opfer vernommen wurde.
Begonnen haben sollen die unvorstellbaren Taten im Jahr 1995, als das Mädchen erst fünf Jahre alt war. In einer Zeit, als die Mutter wegen Eheproblemen aus dem elterlichen Schlafzimmer ausgezogen war, soll Dirk G. damals seine Stieftochter Daniela V. (Name des Opfers geändert) überwältigt und vergewaltigt haben. Als die Kleine vor Schmerzen schrie, so die Anklage von Staatsanwältin Ute Beckmann, habe der Mann dem Kind ein Kissen auf den Kopf gedrückt.
In den folgenden Jahren soll es bis zum 13. Juli 2006 zu insgesamt 125 solcher Taten gekommen sein. Dabei habe, so Beckmann, der Angeklagte das heute 16 Jahre alte Mädchen mit allen Sexualpraktiken überzogen. Nach dem Geschlechtsverkehr soll Dirk G. sein Opfer zudem mit Ohrfeigen ins Gesicht oder mit Faustschlägen gegen die Rippen oder in den Bauch misshandelt haben.
Zudem soll der Stiefvater das Kind mit der Drohung erpresst haben, sofern es von den Vorfällen erzähle, werde es wie seine Geschwister von ihm erschossen. Ein Teil der Straftaten soll auch in gemeinsamen Urlauben des Mannes mit seinen Kindern in einem Wohnmobil an der Schlei (Ostsee) und in Spanien geschehen sein. Nach dem September 2002, als sich der Bielefelder von seiner Familie getrennt hatte, sollen die sexuellen Übergriffe während des Besuchs des Dirk G. in Schloß Holte passiert sein.
Dem Vernehmen nach soll der 48-Jährige dem kleinen Mädchen zunächst erklärt haben, ein Vater dürfe solche Dinge mit einem Kind tun. Später soll Daniela V. begründete Angst vor den Brutalitäten des Stiefvaters gehabt haben. Erst im Sommer des vergangenen Jahres offenbarte sie sich und erstattete eine Strafanzeige.
Der Kammervorsitzende erläuterte zum Prozessauftakt, dass mit einer Verurteilung auch die Verhängung der Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten in Frage kommt. Möglich ist das bei einem Mann, der keine Vorstrafen hat, wenn die »Gesamtwürdigung von Täter und Taten« weitere erhebliche rechtswidrige Straftaten erwarten lässt.
Reinhard Kollmeyer machte dem Angeklagten daher deutlich, dass »nach Aktenlage« eine Verurteilung möglich sei. Das Angebot, ein Geständnis abzulegen, schlug Dirk G. dennoch aus. Jetzt droht ihm Haft bis zum Lebensende.

Artikel vom 23.02.2007