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Schäfers Café bleibt
in der Kunsthalle

Landgericht weist Kündigung ab

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Bernd Schäfer hat den Prozess gegen die Kunsthalle gewonnen. Das Landgericht hat am Mittwoch die Klage auf fristlose Kündigung des Pachtvertrages für »Schäfers Café« in der Kunsthalle zurückgewiesen.

Die Kunsthalle hatte den bis zum 30. Juni 2009 befristeten Pachtvertrag (plus eine Option für weitere sechs Jahre) fristlos gekündigt. Als Grund für diese Kündigung hatte Dr. Thomas Kellein drei Vorkommnisse angegeben. So habe Bernd Schäfer für die Reinigung seiner Café-Terrasse das dazu notwendige Wasser einer Wasserstelle im Treppenhaus der Kunsthalle entnommen. Ein Scheinwerfer mit nur notdürftig installierter Leitung soll zudem über das Stromnetz der Kunsthalle geführt worden sein. Und schließlich habe Schäfer im Jahr 2005 eine Hochzeitsfeier ausgerichtet, die Laufkundschaft der Kunsthalle allerdings dafür ausgesperrt.
Dr. Thomas Hartmann als Einzelrichter der 3. Zivilkammer hatte bereits am 10. Januar in einer Güteverhandlung versucht, einen Kompromiss zwischen den Parteien herbeizuführen. Vergeblich. Kellein betonte seinerzeit, der Mieter Schäfer habe regelmäßig gegen den seit 1994 gültigen Vertrag verstoßen, habe auf ein »kontinuierliches System der Missachtung« gesetzt. Obendrein vermutete Kellein bei seinem Vertragspartner sogar eine »Feindschaft gegen die Kunsthalle«.
Schäfer hatte diese Vorwürfe bestritten, er sei sich »keiner Schuld bewusst«, konterte er damals diese Anschuldigungen. Er habe weder Strom noch Wasser gestohlen, habe im Gegenteil doch immer wieder ein Gespräch mit dem Kunsthallen-Chef gesucht. Auch ein Angebot der Verkürzung des Pachtvertrages um ein halbes Jahr bei gleichzeitiger Entschädigung von 12 000 Euro schlug Schäfer im Januar aus.
Die 3. Zivilkammer gab dem Betreiber von »Schäfers Café« gestern morgen Recht. »Die Klage auf fristlose Kündigung wird abgewiesen«, verkündete Dr. Thomas Hartmann sein Urteil. Die von der Kunsthalle monierten Vorfälle reichten als Gründe nicht aus, sagte Hartmann, denn die »Anforderungen für eine fristlose Kündigung eines Vertrages sind sehr hoch«.
Dr. Thomas Kellein mochte dieses Urteil am Mittwoch nicht kommentieren. »Wir müssen das beraten«, kündigte er Gespräche mit den Rechtsanwälten der Kunsthalle an. Bernd Schäfer hingegen begrüßte das Urteil: »Wir freuen uns total darüber«, sagte er. Vor dem Hintergrund, »uns nichts zu Schulden haben kommen lassen, ist das Urteil eine schöne Bestätigung«. Gleichwohl wolle er mit Kellein »ins Reine kommen«. Er sei »immer gesprächsbereit gewesen, und auch jetzt ist ein Einvernehmen möglich«.

Artikel vom 22.02.2007