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Politische Korrektheit

Türkei für Kurnaz keine Alternative


Aufmerksam habe ich die Berichterstattung über den Türken Kurnaz im WESTFALEN-BLATT verfolgt und mich schon lange gewundert, wieso die nächstliegende Frage, wer für einen Türken in erste Linie verantwortlich ist, so hartnäckig umgangen wird. Sollte da die politische Korrektheit im Wege stehen? Nirgendwo liest, hört und sieht man etwas darüber, dass die Türkei für ihren Staatsbürger die Auslieferung gefordert hat beziehungsweise dass Kurnaz verlangt habe, in die Türkei überstellt zu werden. Offenbar war das für ihn überhaupt keine Alternative, lieber blieb er in Guantanamo und ließ sich dort foltern als in der Türkei als freier Mann leben zu können und arbeiten zu müssen. . . 
Verfassungsgemäße Grundrechte, wie sie auch der Leser Gerdes anführt, sind zwar grundsätzlich einklagbar. Allerdings: Als die Opfer eines Verbrechens, das in einer UNO-Konvention ausdrücklich als Völkermord bezeichnet wird, nämlich konkret die Vertreibung der 15 Millionen Ost- und Sudetendeutschen, eben diese Rechte beim Bundesverfassungsgericht einklagen wollten, lehnte das hohe Gericht schon die Annahme der Klage ohne Begründung ab! Es war wohl ganz anderer Meinung. . . 
BERNHARD KAISER33790 Halle

Artikel vom 22.02.2007