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Sieben Jahre für Schnitt in Kehle

Strafantrag wegen Körperverletzung gestellt - Landgericht urteilt heute

Bielefeld/Herford (uko). Sieben Jahre Haft wegen einer gefährlichen Körperverletzung soll der Russlanddeutsche aus Bielefeld absitzen, der seiner Freundin in den Hals geschnitten und lebensgefährlich verletzt hat. Diese Strafe hat am Dienstag Staatsanwalt Klaus Metzler gefordert. Das Urteil wird heute vom Landgericht verkündet.

Zu der furchtbaren Bluttat kam es am 2. September 2006 in einer Wohnung in Herford-Elverdissen. Spätaussiedler Konstantin Z. (21) aus Bielefeld drohte an jenem Morgen seiner Freundin Regina W. (26, Name geändert) unverhohlen den Tod an. Grund dafür war seine maßlos übersteigerte Eifersucht, unter der die junge Frau schon seit Monaten litt, und wegen der sie sich von dem Mann trennen wollte. Nach eineinhalb Stunden Todesdrohungen und psychischer Quälerei machte Z. dann Ernst: Er schnitt seinem Opfer mit einem Küchenmesser (Klingenlänge: 20 Zentimeter) die Kehle auf, so dass der Kehlkopf und die Luftröhre freigelegt wurden. Zum Glück für die Frau wurden die Halsschlagadern nicht verletzt. Regina W. konnte sich befreien und aus der Wohnung laufen.
Nach Ansicht von Staatsanwalt Klaus Metzler muss der Täter bemerkt haben, dass allein diese Verletzung nicht zum Tode habe führen können. Metzler wertete die Tat daher rechtlich nicht als versuchten Totschlag. Da Konstantin Z. »freiwillig vom Versuch zurückgetreten« sei, handele es sich um eine gefährliche Körperverletzung.
Gutachter Dr. Martin Reker hatte eine verminderte Schuldfähigkeit absolut verneint, also komme - so Metzler -Ê auch kein gemilderte Strafrahmen für das Delikt in Frage. Konstantin Z. habe nicht spontan gehandelt, habe sogar die Folgen der Tat »kalkuliert und eine intellektuelle Abwägung vorgenommen«: Er hatte gemutmaßt, er werde »nach deutschem Recht nur zu fünf Jahren Haft bestraft«. Zwischen Anlass und Tat selbst gebe es ein »völliges Missverhältnis« resümierte Metzler, der dem Angeklagten drastisch dessen »Eigentumsansprüche« an die Frau vorhielt: »Es war eine klare Befriedigung des Männerstolzes.«
Schließlich habe der Bielefelder der Frau aus Elverdissen ganz üble Folgen zugefügt. Sie habe noch Schluckbeschwerden, leide unter massiven Angstzuständen und gehe nur in Begleitung ihrer fünfjährigen Tochter aus dem Haus. -ÊDas Bielefelder Landgericht wird das Urteil in dem Fall am heutigen Mittwoch verkünden.

Artikel vom 21.02.2007