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Sechs Jahre Haft nach
Schnitt durch die Kehle

Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung


Bielefeld/Herford (uko). Sechs Jahre Haft soll der Rußlanddeutsche Konstantin Z. absitzen, weil er seiner fünf Jahre älteren Freundin mit einem Messer fast die Kehle durchtrennt hatte. Das Landgericht erkannte nach dem Strafantrag von Staatsanwalt Klaus Metzler am Mittwoch auf gefährliche Körperverletzung.
Die Bluttat beendete am 2. September 2006 eine Beziehung, die von der grenzenlosen Eifersucht des jungen Bielefelders geprägt war. Er hatte zudem »Besitzansprüche« auf seine Freundin erhoben sowie ihr Leben kontrolliert.
Den ursprünglichen Anklagevorwurf des versuchten Totschlags hatte bereits der Staatsanwalt fallen gelassen, weil Konstantin Z. »freiwillig vom Versuch zurückgetreten« war. So hatte die Frau entkommen können, Z. hatte das Opfer mit einer Nachbarin reden sehen und er selbst hatte den Rettungsdienst alarmiert. Dennoch bewerteten Gericht und Staatsanwalt die Tat als »dicht am versuchten Mord«. Konstantin Z. hatte immerhin mehrere Todesdrohungen gegen die Frau ausgestoßen.
Jutta Albert, Vorsitzende Richterin des Schwurgerichts, bezeichnete den Fall gestern als »unvorstellbar kaltblütige und grausame Tat«. Zwar habe man die Entschuldigung des Angeklagten vernommen, seine übrigen Äußerungen seien aber von »Selbstmitleid« und »Narzissmus« geprägt gewesen.

Artikel vom 22.02.2007