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Einbürgerung trotz PKK-Bekenntnis


Leipzig (dpa). Das Unterzeichnen eines Bekenntnisses zur in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist kein Hindernis für eine Einbürgerung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Mit dem Urteil wird Baden-Württemberg verpflichtet, zwei türkische Kurden einzubürgern. Diese hatten sich 2001 an einer Solidarisierungskampagne für die PKK beteiligt und eine Aufhebung des Betätigungsverbots der Partei gefordert.

Artikel vom 23.02.2007