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Die Autobahn rückt ein Stück näher

Oberverwaltungsgericht Münster weist zwei Verfahren ab - eine Entscheidung steht noch aus

Von Stefanie Westing
Brackwede/Senne (WB). Zwei Eilanträge gegen den Weiterbau der Autobahn 33 im Bielefelder Süden hat das Oberverwaltungsgericht Münster abgelehnt. Zwei Landwirte aus Brackwede und Senne hatten gegen die Bezirksregierung Detmold geklagt. Ein drittes Verfahren ist noch anhängig. Sollte die Entscheidung im Sinne der Bezirksregierung fallen, könnte mit dem Bau des 6,652 Kilometer langen Teilstücks bald begonnen werden.

Bei den beiden Verfahren ging es um den einstweiligen Rechtsschutz. Weil der »vordringliche Bedarf« des Weiterbaus der Autobahn 33 im Bundesfernstraßenausbaugesetz festgeschrieben ist, haben Klagen normalerweise keine aufschiebende Wirkung. Hätte das Oberverwaltungsgericht Münster den Anträgen der beiden Landwirte auf einstweiligen Rechtsschutz aber zugestimmt, wäre der Bau dennoch verzögert worden. »Die beiden Betroffenen können jetzt immer noch klagen, aber in der Regel passiert das nicht«, erklärte gestern Jens Kronsbein, Verfahrensleiter bei der Bezirksregierung, auf Anfrage. »Das Gericht geht normalerweise bereits so detailliert auf alle Punkte ein, dass die Klage fast immer zurückgezogen wird.«
Ein Landwirt aus Brackwede, dessen Hof an der Winterstraße im Kreuz der geplanten Autobahn mit dem Ostwestfalendamm liegt, hatte mit seinem Eilantrag erreichen wollen, dass sein Hof der Schnellstraße weichen muss. Er wollte, dass die Trasse um 140 Meter nach Osten verschoben wird. »Von diesen Plänen hat sich der Landesbetrieb Straßen NRW, der die Autobahn baut, aber schon in den 1980er Jahren verabschiedet«, erklärte Kronsbein. Einer der Gründe dafür liegt in der Bahnlinie Bielefeld-Hamm, die dann zu nah an der Straße liegen würde, der zweite Grund ist die Tatsache, dass ein Biotop-Komplex am Grippenbach als schützenswert angesehen wird. Der zweite Landwirt, wohnhaft an der Senner Straße, hatte geklagt, um zu erreichen, dass die Fahrbahn der neuen Straße in der Höhe verändert wird.
Der noch anhängige dritte Antrag stammt von drei Privatpersonen, die den Bau unter anderem verhindern wollen, indem sie den besonderen Artenschutz bestimmter Tierarten im Bereich der geplanten Trasse anführen. »Wir haben nämlich eine Befreiung vom Artenschutz ausgesprochen, als erste Behörde in ganz Nordrhein-Westfalen«, erklärte Kronsbein. »Wenn der dritte Eilantrag ebenfalls abgewiesen wird, kann des Landesbetrieb Straßen NRW praktisch sofort anfangen zu bauen. Dann kann es sich nur noch um wenige Wochen handeln. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, müssen wir das Klageverfahren abwarten. Das kann dauern«, erläutert der Verfahrensleiter bei der Bezirksregierung die Auswirkungen.
Er freute sich, dem Lückenschluss der Autobahn ein Stück näher gekommen zu sein - immerhin ist dieser seit 1968 in Planung. »Wir sind unter anderem auch froh darüber, dass das Oberverwaltungsgericht Münster keine Rechtsfehler ausgemacht hat. Die Entscheidung war eine Abwägungssache, die zu unseren Gunsten ausgegangen ist.«
Dennoch kann Kronsbein verstehen, dass sich die Betroffenen gegen die Pläne wehren - vor allem, wenn es sich um Höfe handelt, die teilweise seit Generationen im Familienbesitz sind.

Artikel vom 20.02.2007