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Transrapid: Vorschriften eindeutig

Bergungsarbeiten nach dem schweren Unfall.

Hannover (dpa). Das Transrapid-Unglück im Emsland mit 23 Toten hätte bei Einhaltung geltender Vorschriften nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde der Teststrecke verhindert werden können. »Wäre die Betriebsvorschrift beachtet worden, wäre der Unfall nicht geschehen«, sagte der Dezernatsleiter der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Karl-Heinz Harnacke. Wie er gestern im Untersuchungsausschuss zum Transrapid-Unglück erklärte, war das Setzen einer Streckensperre zum Verhindern von Zusammenstößen eine eindeutige Vorschrift. Für die Aufsicht über den Betrieb sei jedoch nicht die Behörde, sondern der TÜV und der Betreiber zuständig.
Zur Frage der Fahrwegsperre erklärte Harnacke, es sei in der Betriebsvorschrift eindeutig vorgeschrieben, dass die Sperre zum Verhindern von Zusammenstößen stets zu nutzen sei. Gleiches hatte der TÜV erklärt, während der Betreiber die Nutzung der Sperre als Empfehlung interpretiert hatte.
Die Fahrwegsperre, die die Kollision hätte verhindern können, war am Unglückstag nach bisherigen Ermittlungen nicht aktiviert.

Artikel vom 20.02.2007