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Gedenkfeier für die RAF-Opfer

Ankündigung der Regierung - Entscheidung über Haules Freilassung im Sommer

Berlin (Reuters/dpa). Die Bundesregierung plant für die Opfer der RAF-Attentate vor 30 Jahren in diesem Jahr eine Gedenkveranstaltung.Günther Beckstein: Mehr über die Opfer reden.

»Wie schon anlässlich der vergangenen Jahrestage werden wir auch in diesem Herbst aller Opfer des RAF-Terrors gedenken«, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Die Vorbereitungen für eine Veranstaltung Mitte Oktober liefen seit dem vergangenen Jahr. Politiker von FDP und Grünen hatten sich zuvor für ein Gedenken an den »Deutschen Herbst« 1977 ausgesprochen.
Begründet wurde der Vorstoß damit, dass mehr über die Opfer und ihre Familien statt über die Täter gesprochen werden müsse. In der aktuellen Diskussion über die Freilassung von RAF-Verurteilten werde »zu viel über die Bedürfnisse der Terroristen gesprochen und zu wenig über die Gefühle der Angehörigen der Opfer«, sagte der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU). Eine Gedenkfeier dürfe daher »nicht als Resozialisierungsmaßnahme für verurteilte Mörder missverstanden werden. Sie muss dem Gedenken und der Trauer über die Opfern dienen und jeglicher Relativierung oder nostalgischer Verklärung des brutalen RAF-Terrors vorbeugen.«
Das ehemalige RAF-Mitglied Christian Klar steht - wie berichtet - unmittelbar vor einer Lockerung seiner Haftbedingungen. Die baden-württembergische Justiz arbeitet auf Grundlage eines Gutachtens derzeit an einem Vollzugsplan für Klar bis zum Ende seiner Mindesthaftzeit im Januar 2009. Ziel der Lockerung sei eine schrittweise Gewöhnung des ehemaligen Extremisten an die Freiheit. Eine Bedingung für Vollzugslockerungen ist, dass von Klar keine Gefahr mehr ausgeht und er als nicht rückfallgefährdet gilt. Dazu muss auch der Generalbundesanwalt gehört werden, weil dieser Fall eine Angelegenheit des Staatsschutzes ist.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte entschieden, das Ex-RAF-Mitglied Brigitte Mohnhaupt nach Verbüßung der Mindesthaftzeit von 24 Jahren am 27. März auf Bewährung freizulassen. Sie und Klar waren wegen Beteiligung an den Ermordungen von Buback, Ponto und Schleyer zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Über eine vorzeitige Haftentlassung der ehemaligen RAF-Terroristin Eva Sybille Haule entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt voraussichtlich Mitte dieses Jahres.
Derzeit sei ein psychologisches Gutachten in Arbeit, sagte ein OLG-Sprecher gestern in Frankfurt. Haule kann frühestens am 1. August vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Diesen Termin hatte das Oberlandesgericht im vergangenen Jahr bestimmt. Der Sprecher sagte, damals habe das Gericht einen Antrag auf vorzeitige Entlassung abgelehnt und zugleich eine Mindesthaftdauer von 21 Jahren festgelegt.
Die heute 52-Jährige Haule war 1986 festgenommen worden. Wegen dreifachen Mordes und 23fachen versuchten Mordes wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt.
Laut »Bild« plant auch die Generalbundesanwaltschaft im April der Ermordung des Generalbundesanwaltes Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter zu gedenken. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie und die Arbeitgeberverbände erwägen Veranstaltungen zur Erinnerung an ihren ermordeten Präsidenten Hanns Martin Schleyer.

Artikel vom 20.02.2007