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Präsident absetzbar


Der Präsident der französischen Republik ist künftig bei schweren Amtsverfehlungen absetzbar. Das in Versailles in einem Sonderkongress vereinigte französische Parlament billigte gestern eine Verfassungsänderung, wonach die Parlamentarier den Präsidenten abwählen können, wenn dessen Verhalten »offensichtlich unvereinbar mit seiner Amtsausübung« ist. Neun Wochen vor der Präsidentenwahl in Frankreich erfüllten die Abgeordneten und Senatoren damit ein altes Wahlversprechen von Staatschef Jacques Chirac aus dem Jahr 2002.

Artikel vom 20.02.2007