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Neun Staaten der EU machen es vor

Kraftfahrzeug-Steuer wird nach Abgasen berechnet - höchst kompliziert

Brüssel (dpa). Die Kraftfahrzeugsteuer kann vom Klimakiller Kohlendioxid (CO2) abhängen: Neun Staaten der Europäischen Union machen es vor.

Doch was Politiker von Belgien über Frankreich und Großbritannien bis Zypern ausgetüftelt haben, ist oft höchst kompliziert - und von Land zu Land unterschiedlich. »Wir sind dafür, dass man das macht - aber möglichst harmonisiert«, sagt deshalb Sigrid de Vries vom Verband der Europäischen Autohersteller (ACEA).
Manche Länder belohnen die Anschaffung eines schadstoffarmen Autos mit gestaffelten Tarifen für die Erstzulassung. So gehen einer ACEA-Aufstellung zufolge Österreich, die Niederlande und Portugal vor. In Dänemark, Schweden und Großbritannien hängt hingegen die jährlich fällige Kraftfahrzeugsteuer von den Schadstoffwerten ab. Belgien, Frankreich und Zypern wiederum setzen auf eine Kombination aus der einmal fälligen Anmeldegebühr und jährlicher Steuer.
Großbritannien erhebt Kfz-Steuern in sieben Stufen: Besitzer von Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 100 Gramm pro Kilometer zahlen nichts, für Dieselfahrzeuge mit einem Ausstoß von mehr als 225 Gramm sind 215 Pfund ( 320 Euro) fällig. Frankreich hat ein ähnliches System für Firmenwagen. Es reicht von 2 Euro pro Gramm in der Klasse unter 100 Gramm CO2-Ausstoß bis zu 19 Euro pro Gramm für Autos, die pro gefahrenem Kilometer 250 Gramm Kohlendioxid produzieren.
Schweden hat sein System mehrfach geändert. »Da sieht man einen großen Effekt«, versichert ACEA-Sprecherin de Vries. Für alle Autos mit Euro-4-Abgas-Standard ist dort eine Grundgebühr von 360 Kronen ( 39 Euro) fällig plus 15 Kronen (1,62 Euro) für jedes Gramm CO2, das 100 Gramm pro Kilometer übersteigt. Für Dieselautos wird die Summe mit 3,5 multipliziert. Die Niederlande hätten ihr Programm wegen des großen Erfolgs sogar ändern müssen: Weil Autokäufer massiv umsteuerten, waren die Steuereinnahmen drastisch gesunken.
Manche Länder unterscheiden zwischen Dieselautos und Benzinern, aber sonst staffeln sie die Tarife durchweg nach Abgas- oder Verbrauchswerten. Das ist grundsätzlich im Sinne der Hersteller. Deren Verband lehnt eine Benachteiligung bestimmter Typen, Segmente oder Autoklassen ab. Eine Unterscheidung nach Fahrzeugklassen wie in Japan wünscht indes EU-Industriekommissar Günter Verheugen. »Das wird auch das Vernünftigste sein«, sagte der Kommissar gestern, als er für CO2-bezogene Steuern warb.
Die EU-Kommission hat bereits im Juli 2005 vorgeschlagen, die Kraftfahrzeugsteuern europaweit vom Kohlendioxid-Ausstoß jedes Autos abhängig zu machen. Zumindest teilweise: Im Jahr 2010 soll demnach die Hälfte der Einnahmen auf der CO2-Komponente beruhen. »Man könnte ruhig noch weiter gehen«, meint ACEA-Sprecherin de Vries.

Artikel vom 20.02.2007