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Schornsteinfeger unter Druck

EU kritisiert Monopolstellung - Bundesregierung soll Gesetz korrigieren

Von Lars Reinefeld
Berlin (dpa). Sie gelten als Glücksbringer, doch bei vielen Deutschen stehen Schornsteinfeger auf der Beliebtheitsskala dennoch nicht besonders weit oben. Zu teuer, nicht flexibel und eigentlich überflüssig.

Das sind die Vorwürfe, mit denen sich die schwarzen Männer mit dem Zylinder häufig konfrontiert sehen. Die Kunden nörgeln, und nun weht den deutschen Schornsteinfegern auch noch aus Brüssel der Wind ins Gesicht.
Die Europäische Kommission kritisiert die Monopolstellung des Gewerbes und fordert von der Bundesregierung Korrekturen am Schornsteinfeger-Gesetz. Auch im Bundestag hat sich eine Gruppe Abgeordneter unter Führung des FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle gebildet, die die Befugnisse der Zunft einschränken will.
Die Kritik aus Brüssel bezieht sich auf Verstöße gegen die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit. So sei es den Kunden in Deutschland bislang nicht möglich, die Dienste von anderen in EU-Ländern angesiedelten Schornsteinfegern in Anspruch zu nehmen. Zudem könnten Schornsteinfeger oder Heizungsfachleute aus anderen Mitgliedstaaten ihre Dienste nicht in Deutschland anbieten.
Der von der EU-Kommission geforderte Wettbewerb war für deutsche Schornsteinfeger bislang nicht vorgesehen. Zwar musste ein Fegermeister rund zwölf Jahre warten, bis ihm ein Kehrbezirk zugeteilt wurde. Danach bewegte er sich in diesem Bereich aber im konkurrenzlosen Raum. Fester Kundenstamm und feste Einnahmen durch die in der Kehrordnung festgelegten Gebühren waren garantiert. Nur die Pflicht, im Kehrbezirk zu wohnen, deutscher Staatsangehöriger und Mitglied der Feuerwehr zu sein, sorgten für kleine Einschränkungen.
An der privilegierten Stellung wird sich auch nach der Drohung aus Brüssel nicht viel ändern. Das Bundeswirtschaftsministerium hat als Reaktion auf die Kritik zwar ein 17 Punkte umfassendes Papier verfasst, das die Rechte der Schornsteinfeger ein wenig einschränkt. Weite Teile ihres Monopols bleiben aber bestehen.
Kern der Änderungen ist die zeitliche Begrenzung der Vergabe von Kehrbezirken. Bislang wurden diese auf Lebenszeit verliehen. Der Wettbewerb soll für andere Anbieter aus ganz Europa bei Kehraufgaben geöffnet werden. »70 Prozent der Einnahmen bleiben uns damit erhalten, um die restlichen 30 Prozent gibt es einen freien Wettbewerb«, erklärt der Pressesprecher vom Bundesverband des Schornsteinfeger-Handwerks, Christian Schmahl. Ansonsten hat die Bundesregierung in ihren Eckpunkten deutlich gemacht, dass sie die Kritik aus Brüssel nicht teilt und an wesentlichen Punkten des Schornsteinfeger-Gesetzes festhalten will.
So soll das Monopol bei Kontrollaufgaben und beim Immissionsschutz bestehen bleiben. Das Wirtschaftsministerium begründet dies mit Sicherheitsbedenken und verweist darauf, dass die Schornsteinfeger allein 2005 fast 1,2 Millionen Mängel an bestehenden Feuerungsanlagen festgestellt hätten. Der Schornsteinfeger nehme in diesem Bereich als »beliehener Unternehmer« wichtige öffentliche Aufgaben wahr, die nicht verzichtbar seien, heißt es in der Stellungnahme der Regierung. Die Vorschriften aus Brüssel fänden in diesem Tätigkeitsbereich zudem gar keine Anwendung.
Schornsteinfeger-Sprecher Christian Schmahl sieht sein Gewerbe daher nicht gefährdet.

Artikel vom 19.02.2007