Karlsruhe (dpa). Die lebenslange Haftstrafe gegen den »Kannibalen von Rotenburg« ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss die Revision des angeklagten Armin Meiwes verworfen. Damit kann er frühestens nach 15 Jahren entlassen werden - »und das auch nur dann, wenn er nicht mehr gefährlich ist«, heißt es in der Mitteilung des Karlsruher Gerichts. Der 44-Jährige hatte am 10. März 2001 einen Ingenieur aus Berlin getötet und ihn schließlich aufgegessen.