17.02.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Killerspiele auch im Bundesrat umstritten

Gesetz gegen Nachstellung verabschiedet

Berlin (Reuters). Der Umgang mit Killerspielen bleibt umstritten. Der Bundesrat überwies am Freitag einen Antrag Bayerns auf ein Totalverbot an die Ausschüsse. Bayern und Niedersachsen sind mit der Forderung nach einem generellen Verbot von Computer-Killerspielen auf Widerstand gestoßen.

Die CDU/FDP-Regierung von Nordrhein-Westfalen wandte sich ebenso wie die SPD gegen den Plan Bayerns, der über die Pläne der Bundesregierung hinaus geht. Diese will mit einem Sofortprogramm den Zugang von Jugendlichen zu den Spielen erschweren.
NRW-Familienminister Armin Laschet (CDU) sagte in der Ländervertretung, es gebe ein Vollzugsdefizit bei den bestehenden Gesetzen. Auch werde von der Wissenschaft ein Zusammenhang zwischen den Amokläufen von Jugendlichen etwa in Emsdetten oder Erfurt mit dem Konsum von Killerspielen ganz überwiegend bestritten.
Die Länder ließen das vom Bundestag beschlossene »Stalking-Gesetz« passieren, das das belästigende Nachstellen unter Strafe stellt. Wer anderen persönlich oder per Telefon nachstellt, kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden, in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren. Strafbar wird, jemandem unerwünscht nahe zu kommen, aber auch das Nachstellen per Telefon oder E-Mail.
Nach dem Willen des Bundesrats sollen in Reisepässen weiter die Doktortitel eingetragen werden. Die Länder forderten eine Änderung des Regierungsentwurfs, der dies als Verwaltungsvereinfachung streichen will.
Der Bundesrat verlängerte die Stallpflicht für Hühner und anderes Nutzgeflügel bis zum 31. Oktober. Als Grund wird das Vogelgrippe-Risiko genannt.

Artikel vom 17.02.2007