Bielefeld (WB). Ab sofort können beim Ordnungsamt wieder Anträge auf das Abbrennen öffentlicher Osterfeuer gestellt werden. Der schriftliche Antrag muss von der verantwortlichen Person gestellt werden und Angaben über Ort, Zeit und Dauer des Feuers beziehungsweise der Veranstaltung sowie eine Lageskizze enthalten. Der Antrag muss spätestens am Freitag, 9. März, eingegangen sein. In Mitte, Schildesche, Stieghorst, Dornberg und Gadderbaum ist das Ordnungsamt im Ravensberger Park 5 zuständig, in den übrigen Stadtbezirken das jeweilige Bezirksamt.