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Bewährungsstrafe nach Geständnis

Ex-Geschäftsführer wusste von Scheinrechnungen und Schwarzgeld


Von Stefanie Hennigs
Versmold (WB/igs). Sechs Jahre ging es gut mit dem System aus Scheinrechnungen und Schwarzlöhnen an Mitarbeiter -Êdann flog der Schwindel auf. Wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung und Betrug in 252 Fällen hat gestern die I. Strafkammer des Bielefelder Landgerichts den Versmolder Dr. Arno R. zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der 63-Jährige eine Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro zahlen.
Der Verurteilte hatte als Gesellschafter und Geschäftsführer des Nahrungsmittelproduzenten Stockmeyer (heute Heristo AG, Bad Rothenfelde) nach Überzeugung des Gerichts davon gewusst und unterstützt, dass ein mit Verpackungs- und Reinigungsarbeiten in der Stockmeyer-Gruppe beauftragte Firma des Unternehmers Josef B. für Sonderschichten Schwarzlöhne zahlte. Finanzamt und Sozialversicherungsträgern war ein Schaden von mehr als vier Millionen Euro entstanden - ein Drittel davon in der Stockmeyer-Gruppe. B. war wegen Betrugs und Steuerhinterziehung bereits im vergangenen Juni zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1,37 Millionen Euro verurteilt worden.
Ein umfassendes Geständnis des Ex-Geschäftsführers, der gleich zu Beginn der Ermittlungen im Jahr 2003 seine Stellung im Unternehmen aufgegeben hatte, verhinderte einen Mammutprozess. »Sonst hätten wir vielleicht jeden Arbeitnehmer einzeln vernehmen müssen«, sagte Vorsitzender Richter Wolfgang Korte. Die Mitarbeiter hatten nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft als Schwarzgeld »brutto für netto« erhalten.

Artikel vom 16.02.2007