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Zündel muss fünf
Jahre in Haft

Höchststrafe für Holocaust-Leugner

Mannheim (dpa). Der Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist nach jahrelanger antijüdischer Hetze zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.Ernst Zündel: Mord an Juden bestritten.

Das Landgericht Mannheim sprach damit gestern die Höchststrafe für Volksverhetzung gegen ihn aus. Hinter der Fassade des »biederen Schwaben« sei der 67-Jährige »ein gefährlicher politischer Agitator, ein Hetzer und Brandredner. Das ist seine zweite Natur«, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen in der Urteilsbegründung. »Man meint, einen geistig Verwandten des Autors von 'Mein Kampf' vor sich zu haben.« Zündel sei ein »extremer Antisemit« und »überzeugter Nationalsozialist«.
Der Angeklagte hat nach Auffassung des Gerichts von Kanada aus im Internet und in einschlägigen Publikationen den millionenfachen Mord an den Juden in der NS-Zeit bestritten. In dem seit mehr als einem Jahr laufenden Prozess, der von zahlreichen Eklats begleitet war, hatte Zündel zu den Vorwürfen geschwiegen. In seinen Schriften zeige sich jedoch ein »abgrundtiefer Hass auf alles Jüdische«, betonte Meinerzhagen. »Er strebt eine Rückkehr in das faschistische Staatswesen an.« Der Angeklagte habe »schändliche und schwer erträgliche Behauptungen« verbreitet und damit den öffentlichen Frieden gefährdet.
Der Richter warnte besonders vor Zündels Internetseite. Der Angeklagte habe sich häufig mit einem praktisch unbegrenzten Besucherkreis für seine Homepage gebrüstet: »Darin liegt die besondere Gefährlichkeit dieses Mediums.« Die strafbare Netz-Seite lässt sich im Internet nach wie vor abrufen.
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft wegen Volksverhetzung gefordert. Die Verteidigung - Zündel ließ sich von fünf Anwälten vertreten - verlangte Freispruch. Seit der Ausweisung aus Kanada im Frühjahr 2005 sitzt der 67-Jährige in Deutschland in Untersuchungshaft.

Artikel vom 16.02.2007