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Zum Vogelschutz
kein Heckenschnitt


Bielefeld (WB). Noch vor Frühlingsanfang schauen sich die heimischen Vögel bereits nach geeigneten Nistmöglichkeiten um und beginnen mit dem Bau ihrer Nester. Dabei sind Büsche und Hecken, die sehr bald einen dichten Sichtschutz bieten, besonders begehrt. Nach Erfahrungen des Umweltamtes wissen viele Gartenbesitzer nicht genau, welche Schutzbestimmungen landesweit zu beachten sind. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, Büsche und Röhricht nicht abgeschnitten, gerodet oder zerstört werden. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Bei genehmigten Baumaßnahmen darf ebenfalls eingegriffen werden. Weitere Tips und Informationen gibt es telefonisch unter der Nummer 51-68 73.

Artikel vom 16.02.2007