München (dpa). Die Kosten für den Kauf einer begehrten Internet-Adresse können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs können Unternehmen, die zum Teil viel Geld für den Erwerb einer bestimmten Internetadresse ausgeben, diese Aufwendungen weder sofort als Betriebsausgaben absetzen noch Abschreibungen für Abnutzung vornehmen. Die Kosten für die Übertragung einer »Domain« seien Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut. Az: III R 6/05