Karlsruhe (dpa). Die Homo-Ehe muss bei der Zusatzaltersversorgung im öffentlichen Dienst nicht wie eine normale Ehe behandelt werden. Der Bundesgerichtshof wies die Klage eines Mannes ab, der eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gefordert hatte. Er wollte bei der Zusatz-Altersversorgung wie ein Verheirateter behandelt werden. Laut Urteil lässt das Grundgesetz eine Besserstellung der Ehe zu.