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Fahranfänger:
null Promille


Berlin (dpa). Auf Fahranfänger kommt ein absolutes Alkoholverbot in einer zweijährigen Probezeit zu. Darauf verständigte sich das Bundeskabinett gestern auf Vorschlag von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Verstöße sollen mit einem Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet werden. Bei groben Verstößen müssen Fahranfänger spezielle Aufbauseminare besuchen, die bis zu 450 Euro kosten sollen. Dann wird auch die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Das Limit für Anfänger soll aus messtechnischen und medizinischen Gründen bei 0,2 statt 0,0 Promille liegen. Damit soll vor allem die Einnahme von Medikamenten möglich bleiben. Ausnahmen sind etwa für Hustensäfte und Tinkturen zugelassen.

Artikel vom 15.02.2007