Das Bundesverfassungsgericht hat die wiederholte Überschreitung der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes bei der Aufstellung des Bundeshaushalts gerügt. »Die Ausnahme ist hier zur Regel geworden«, kritisierte de Vorsitzende des Zweiten Senats, Winfried Hassemer, zum Auftakt der Verhandlung über eine Normenkontrollklage aus dem Jahr 2004 der Fraktionen von Union und FDP. Die damalige Opposition hatte geklagt, die Haushaltsaufstellung der rot-grünen Regierung sei nicht korrekt gewesen und habe Parlamentsrechte verletzt.