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Vaterschaft:
Gentest
bald legal

Richter fordern Gesetz

Karlsruhe (dpa). Heimliche Vaterschaftschaftstests können vor Gericht weiterhin nicht verwendet werden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber Vätern allerdings einen einfachen Weg eröffnen, Zweifel an der Abstammung durch einen legalen Gentest zu überprüfen.
Denn das Recht von Kind und Mutter, Gendaten nicht preiszugeben, sei weniger schützenswert als der Anspruch des angeblichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung, urteilten die Richter. Bis zum 31. März 2008 muss ein neues Gesetz erlassen werden.
Bis zu der neuen gesetzlichen Regelung sind Untersuchungen des genetischen Materials von Kindern zur Klärung der Abstammung aber nach wie vor nicht vor Gericht verwertbar, wenn sie heimlich vorgenommen werden.
Der Erste Senat des höchsten deutschen Gerichs wies damit im Ergebnis die Verfassungsbeschwerde eines Mannes ab, der ohne Zustimmung der Mutter ein Kaugummi der zwölfjährigen Tochter seiner Ex-Partnerin im Labor hatte untersuchen lassen. Als der Test ihn zu 100 Prozent als biologischen Vater ausschloss, zog er vor Gericht - ohne Erfolg.
Die Karlsruher Richter mahnen nun ein gesetzliches Verfahren an, das auf die Überprüfung der biologischen Abstammung beschränkt ist. Bloße Zweifel des Mannes, der rechtlich als Vater gilt, sollen dafür ausreichen.
Bisher müssen Männer »konkrete Umstände« benennen, die gegen ihre Rolle als Erzeuger sprechen. Außerdem können sie nur die Vaterschaft komplett anfechten - mit der Folge, dass sie jegliche rechtliche Beziehung zum Kind verlieren.
Justizministerin Brigitte Zypries kündigte gestern bereits ein entsprechendes Gesetz an.
Az: 1 BvR 421/05

Artikel vom 14.02.2007