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Aktuelles Stichwort


VW-Gesetz

Das VW-Gesetz schützt Europas größten Autobauer seit 1960 vor einer feindlichen Übernahme. In Paragraf 2 heißt es, dass unabhängig von der Anteilshöhe kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte erhalten kann. Überdies ist für die Errichtung und Verlegung von Produktionsstätten die Zustimmung des Aufsichtsrates mit einer Mehrheit von zwei Dritteln erforderlich.
Für wichtige Unternehmensentscheidungen bedarf es einer Mehrheit von mehr als 80 Prozent der Stimmen auf der Hauptversammlung. Das Land hat laut Gesetz das Recht auf zwei Aufsichtsratssitze, solange es Anteile besitzt. Porsche hält 27,4 Prozent und fordert drei Mandate.

Artikel vom 14.02.2007