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EU rüttelt am
Sonderschutz
für Volkswagen

VW-Gesetz steht vor dem Fall

Luxemburg/Wolfsburg (dpa). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird das fast 50 Jahre alte VW-Gesetz voraussichtlich kippen. Nach Ansicht des Gerichtsgutachters Damazo Ruiz-Jarabo Colomer verstößt der Sonderschutz für Volkswagen gegen EU-Recht.
VW im Wandel: Der rechtliche Schutz durch das VW-Gesetz wackelt. Foto: dpa

Das höchste EU-Gericht wird in einigen Monaten urteilen. VW-Hauptaktionär Porsche, die EU-Kommission als Klägerin sowie Aktionärsschützer begrüßten gestern die glasklare Luxemburger Vorentscheidung. Kritik gab es von der VW-Belegschaft, die um ihre Jobs fürchtet.
Der Generalanwalt des Gerichts sieht den freien Kapitalverkehr in der EU behindert. Er stellte sich eindeutig hinter die EU-Kommission, die vor zwei Jahren gegen die Bundesregierung geklagt hatte. Ruiz-Jarabo griff insbesondere das Endsenderecht vom Bund und Land Niedersachsen in den VW-Aufsichtsrat an. Das verschrecke potenzielle Investoren.
Der Gutachter griff zudem die Regel an, wonach kein Aktionär in Wolfsburg über mehr als 20 Prozent der Stimmrechte bei der Hauptversammlung verfügen darf, selbst wenn er mehr Aktien besitzt. Das stärke die Stellung der öffentlichen Anteilseigner bei VW. Das Gericht ist zwar nicht an die Stellungnahme des Generalanwalts gebunden, folgt dieser aber häufig. Der EuGH kann zwar nationale Gesetze nicht aufheben, aber Mitgliedstaaten auffordern, sie abzuschaffen.
Der Sportwagenbauer Porsche begrüßte das Votum: »Es bestätigt unsere Haltung zum VW-Gesetz«, sagte ein Sprecher in Stuttgart. Auf die Frage, ob Porsche jetzt seinen Anteil an Volkswagen von 27,4 Prozent auf knapp 30 Prozent aufstocken werde, sagte er, das könne nicht bestätigt werden. Er bekräftigte hingegen, dass Porsche eine dritten Posten im VW-Aufsichtsrat anstrebe.
IG Metall-Chef Jürgen Peters kritisierte die Vorentscheidung. »Es ist verwunderlich, dass der Generalanwalt das Interesse anonymer Anleger höher bewertet als das Interesse an einer nachhaltigen Beschäftigung der Arbeitnehmer.« Das VW-Gesetz habe sich bewährt, weil es zum Wohle des Unternehmens und der Beschäftigten beitrage. Der VW-Betriebsrat forderte, es müssten Arbeitnehmerrechte berücksichtig werden. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) sagte, durch den Einstieg von Porsche bei VW seien negative Folgen nicht mehr zu befürchten. »Niedersachsen und Porsche können gemeinsam eine Zerschlagung verhindern.«

Artikel vom 14.02.2007